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Vertragsgestaltung

Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber bzw. Kunde/Teilnehmer (für offene und interne Seminare, Coaching und Beratung oder Workshops) und dem Sawtschenko-Institut/Trainer basiert auf den Bedingungen eines Dienstvertrages. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber bzw. Seminarteilnehmer und dem Sawtschenko Institut über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Als Vertrag gilt auch ein von Auftraggeber, bzw. Seminarteilnehmer und Trainer unterschriebenes bzw. schriftlich bestätigtes und damit akzeptiertes Angebot. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. Seminarteilnehmer.

Besprechungsprotokolle (Kontaktberichte)

Die an den Auftragnehmer übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird je nach Absprache der Auftragnehmer oder Auftraggeber ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellten und unverzüglich, auch per E-Mail, übermittelt. Diese Protokolle gelten als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Änderung oder Abbruch von Arbeiten

Wird ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit, bzw. bis zur Fertigstellung der angebotenen Leistungen, geschlossen, ist das Vertragsverhältnis beiderseits ohne Frist jederzeit kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit werden die bis dahin geleisteten Arbeiten des Auftragnehmers dem Auftraggeber übergeben und der bis dahin entstandene Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Lieferanten des Auftragnehmers, freigestellt.

Leistungen des oder der Trainer

Der oder die Trainer erbringen ihre Dienstleistungen selbst und/oder durch freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt. Der oder die Trainer erbringen Leistungen insbesondere mit dem Themenschwerpunkt: Marktnischen-, Positionierungs- und Trojanerstrategien. Der oder die Trainer sind berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmenden widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.

Informationspflicht und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken und Materialien Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

Urheberrechte

Mit der Anmeldung an Seminaren bzw. mit der Auftragsvergabe für interne Seminare oder Workshops, verpflichten sich die Teilnehmer bzw. Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke, Materialien und Übungen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Sawtschenko Instituts.

Gewährleistung und Haftung

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstigen Leistungen und nicht ein Erfolg. Alle Ausarbeitungen sind vor Benutzung vom Auftraggeber seitig zu prüfen und freizugeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für einen Markterfolg, für die Richtigkeit der Unterlagen und für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten oder etwaige Rechte Dritter. Dieses gilt auch für Folgeschäden. Der Auftraggeber übernimmt die unternehmerische Verantwortung für die Entscheidung, eine neue Werbemaßnahme bzw. Positionierung in die Praxis umzusetzten.

Die jeweiligen Seminare und Workshops werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Das Sawtschenko Institut haftet für Schäden, die von dem Institut bzw. deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Sawtschenko Institut übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. Der oder die Trainer sind berechtigt, das Seminar/Workshop/Vortrag oder einzelne Aktivitäten abzubrechen, wenn sie eine potentielle Gefährdung der Teilnehmenden, oder sonstiger Beteiligter darstellen. Hierbei ist die Ursache der Gefährdung nicht von Belang (z.B. Witterung, Klima, Umgebung oder Teilnehmerverhalten).

Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden bzw.Teilnehmers. Das Sawtschenko Institut / Trainer ist nicht verpflichtet, dadurch versäumte Aktivitäten oder Seminarinhalte an einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Der oder die Teilnehmer haften für selbstverursachte Schäden.

Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

Kann ein Termin zur Erbringung einer Leistung durch das Sawtschenko Institut / Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu verantwortenden Umständen nicht eingehalten werden, ist das Sawtschenko Institut / Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenseratzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Honorare, Kosten und Zahlungsbedingungen

Je nach Zielgruppe und Auftrag können Vorbereitungskosten für Vorträge, Workshops und Inhouse- Seminare anfallen. Die Kosten dafür werden nach dem Briefing durch den Auftraggeber ermittelt. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Dienstleistung in Rechnung gestellt. Sie sind 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug behält der Auftragnehmer sich vor, den gesetzlichen Verzugszins in Höhe des jeweils gültigen Basiszinssatzes in Rechnung zu stellen. Skontoabzug ist nicht zulässig.

Rücktritts-Bedingungen für interne Seminare, Vorträge und Workshops

Schriftlich bestätigte Termine für Workshops, Vorträge und Inhouse-Seminare können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Danach werden 50 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der angefallenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bis vier Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung kürzer als 4 Wochen berechnet das Sawtschenko Institut das volle Honorar.Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Anmeldebedingungen für offene Seminare:

Die schriftliche Anmeldung muss sechs Wochen vor Beginn eingegangen sein. Die Teilnehmeranzahl je Seminar ist begrenzt. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine Bestätigung, sofern noch Plätze frei sind – andernfalls informieren wir Sie sofort.

Zahlungsbedingungen für offene Seminare:

Die Seminargebühren sind spätestens bis 3 Wochen im Voraus auf das Konto (siehe Anmeldeformular) zu entrichten. (Vermerk auf dem Zahlungsträger: Datum und Thema des Seminars) Die Rechnung wird danach den Teilnehmern umgehend zugestellt.

Rücktritts-Bedingungen für offene Seminare:

Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminarbeginn ist die Strornierung kostenfrei, Danach ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Vermittlung eines Ersatz-Teilnehmers entstehen selbstverständlich keine Kosten. Sollten ein offenes Seminar mangels Teilnehmerzahl oder höherer Macht abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf die Durchführung.

Sektenpassus

Die Seminare des Sawtschenko Instituts beruhen auf einer wissenschaftlichen, markt- und praxisorientierten Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Unternehmen und Trainer nicht nach einer Methode (»Technologie«) von L. Ron Hubbard (z.B. der »Technologie« zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur

Grundlage haben oder an diese »Technologien« angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach o.g. »Technologien« in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode (»Technologie«) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden (»Technologie«) von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode (»Technologie«) von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

Reisekosten und Reisezeiten

Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Pro gefahrenen Kilometer mit dem PKW stellen wir Euro 0,48 in Rechnung. Bei einer Anreiselänge von über 200 km bzw. bei einer Anreisedauer länger als 2 Std. wird eine zusätzliche Reisestunden-Aufwandspauschale, in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber, in Rechnung gestellt. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Geheimhaltung

Der Auftragnehmer/Trainer verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/Seminarteilnehmer bekannt werdenden Informationen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, die Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

Erfüllungsort

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung eines Auftrages vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.

Stand: 1. Januar 2008 - © Sawtschenko Institut - Groß-Zimmern bei Darmstadt - D-64846